Teilkaskoschaden / Elementarschaden
Im Gegensatz zu der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung kann diese Art der Absicherung freiwillig abgeschlossen werden. Es besteht also jederzeit die Möglichkeit, den Teilkaskoschutz einzuschliessen oder auch auszuschliessen.
Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:
- Brand oder Explosion
- Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub
- Glasbruchschäden
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
- Marderbiss ohne Folgeschäden oder mit Folgeschäden, ggf. bis zu einem maximalen Betrag oder in unbegrenzter Höhe
- Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden
- Zusammenstoss mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist